Pflanzenschutz

Um es gleich vorweg zu sagen: Der beste Pflanzenschutz beginnt mit der Wahl des richtigen Standortes für Deinen Bonsai. Nur am optimalen Standort kann sich der Bonsai gut entwickeln und wird kräftig und widerstandsfähig. Ein gesunder Bonsai wird von ein paar Blattläusen kaum vollständig entlaubt werden.

Schädlingsbekämpfung aus der Dose

Dennoch wird es mitunter notwendig, Schädlingen mit der »chemischen Keule« zu Leibe zu rücken. Diesem Vorhaben geht eine möglichst genaue Identifizierung der Schädlinge voraus. Solltest Du Dir nicht vollkommen sicher sein, ist es ratsam, entweder den gesamten Bonsai oder einige befallene Blätter beim Einkauf mitzunehmen, damit der Fachhändler bei der Diagnose hilft.

Zudem sollte es Dir bewußt sein, daß nicht nur die ungebetenen Krabbeltiere auf die chemische Schädlingsbekämpfung ansprechen, sondern auch die gesamte Familie, Haustiere und weitere Bewohner von Haus und Garten. Auch aus diesem Grund solltest Du Pflanzenschutzmittel nur im Fachhandel erwerben und nur zum angegebenen Zweck entsprechend der Packungsbeilage anwenden.

Pflanzenschutzgesetz

Das deutsche Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)[1] definiert in § 2, Satz 1 den Begriff »Pflanzenschutz« wie folgt:

Pflanzenschutz:

  1. der Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen,
  2. der Schutz der Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (Vorratsschutz) einschließlich der Verwendung und des Schutzes von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, durch die Schadorganismen bekämpft werden können

einschließlich der Verwendung und des Schutzes von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, durch die Schadorganismen bekämpft werden können;

Weiter definiert das PflSchG in § 2, Satz 9, was unter dem Begriff »Pflanzenschutzmittel« zu verstehen ist:

Pflanzenschutzmittel:

Stoffe, die dazu bestimmt sind,

  1. Pflanzen oder lebende Teile von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen,
  2. Pflanzen oder lebende Teile von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen zu schützen, die nicht Schadorganismen sind,
  3. die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen, ohne ihrer Ernährung zu dienen (Wachstumsregler),
  4. das Keimen von von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu hemmen,

ausgenommen sind Wasser, Düngemittel im Sinne des Düngemittelgesetzes und Pflanzenstärkungsmittel; als Pflanzenschutzmittel gelten auch Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen abzutöten oder das Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder zu verhindern, ohne daß diese Stoffe unter Buchstabe a oder c fallen;

Aus gutem Grund müssen alle Pflanzenschutzmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen. In Deutschland werden zugelassene Mittel mit folgendem Kennzeichen versehen:

Zulassungskennzeichen für Pflanzenschutzmittel
Zulassungskennzeichen für Pflanzenschutzmittel

Das Zulassungsverfahren unterliegt in Deutschland dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) haben ebenfalls ein Wörtchen mitzureden.

Für die Zulassung ist in Österreich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zuständig, das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel in der Schweiz.

Ernste Warnung:

Kaufe ein Pflanzenschutzmittel niemals aus »grauer Quelle«! Laß Dir keine angebrochene Packung geben, laß Dir nichts in irgend welche Flaschen abfüllen! Laß Dich beim Kauf beraten und lese vor dem Einsatz des Mittels die Packungsbeilage sorgfältig durch! Und halte Dich an die Anwendungsvorschriften, ein Verstoß dagegen kann eine empfindliche Geldbuße nach sich ziehen, ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften möglicherweise bleibende Gesundheitsschäden hervorrufen!

[1]
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512)
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